Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 04.05.2024
1. Leistungsgegenstand
1.1. Achilleas Ieronymos verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings-und Ernährungsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings-und Ernährungsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3. Die vereinbarte Trainings- und Ernährungsbetreuung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
1.4. Der genaue Leistungsumfang der Trainings-und Ernährungsbetreuung wird dem Klienten vor dem Kauf als Präsentation mitgeteilt.
2. Training
2.1. Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab mit dem Klienten abgestimmt.
2.2. Der Klient verpflichtet sich selbst (gegebenenfalls bei einem Arzt) vorher darüber zu orientieren, ob für ihn die Ausführungen des Trainings mit gesundheitlichen Risiken oder Schäden verbunden sein kann. Achilleas Ieronymos haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle oder Risiken.
3. Sonstige Leistungen
3.1. Achilleas Ieronymos steht den Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-So. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Achilleas Ieronymos.
3.2. Wenn der Kunde die Erfolgsgarantie in Anspruch nehmen möchte, die die Betreuung durch Achilleas kostenfrei verlängert bis er sein am Anfang schriftlich kumminiziertes Ziel erreicht hat, muss der Klient seine Nahrungsaufnahme per Tracking APP (Yazio oder ähnlich) täglich tracken und nachweisen, das die Einträge nicht nachträglich erstellt wurden. Die Verlängerung der Trainings-und Ernährungsbetreuung durch die Erfolgsgarantie beinhaltet kein zusätzliches Personal Training und keine erneute Teilnahme an dem Fitness Bootcamp.
3.3. Das Fitness Bootcamp beinhaltet die Teilnahme an einer Seminarwoche (Montag bis Freitag), in der gemeinsam Trainiert wird und der Klient an individuellen Vorträgen u.a. zu den Themen Fitness, Ernährung, Supplements und Mindset teilnehmen kann. Der Seminarinhalt wird nicht vorher kommuniziert. Der Seminarort und -Zeitpunkt wird frühzeitig an alle Klienten kommuniziert. Die Teilnahmekosten wurden durch den Kauf abgedeckt. Zusätzlich entstehen Kosten, die der Klient selbst zu tragen hat, für u.a. Reisekosten, Übernachtungskosten, Verpflegung.
4. Haftung
4.1. Achilleas Ieronymos schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2. Achilleas Ieronymos haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.3. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der Trainings- und Ernährungsberatung auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Der Klient von Achilleas Ieronymos schließt ein Abo mit der Laufzeit von 3, 6 oder 12 Monaten ab. Dieses Abo wird als Einmalzahlung geleistet oder monatlich mit der vom Klienten gewählten Zahlungsmethode bezahlt. Der Klient bekommt dazu eine Rechnung und erhält zusätzlich eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.
5.2. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Achilleas Ieronymos behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
6. Sonstige Kosten
6.1. Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platz- mieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
6.2. Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6.3. Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
7. Verhinderung und Ausfall
7.1. Ist der Klient am Training verhindert, zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder sonstigen Umständen, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Kosten oder Verlängerung der Betreuung.
8. Geheimhaltung
8.1. Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Achilleas Ieronymos Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
8.2. Achilleas Ieronymos hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
9. Sonstige Vereinbarungen
9.1. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Facebook oder E-Mail.
9.2. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
10. Widerrufsrecht
10.1. Gemäß § 312 g BGB n.F. erlischt das Widerrufsrecht. Der Käufer/Klient stimmt ausdrücklich zu, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Ab Beginn der Vertragsausführung verliert er das Widerrufsrecht.